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Schulzahnpflege

Jährliche Kontrolle

Gemäss den Vorgaben des Kantons, muss jedes schulpflichtige Kind - vom 1. Kindergartenjahr bis zur 9. Klasse – einmal jährlich einen Kontrollbesuch bei einem Zahnarzt machen. Es wird empfohlen, dass der Besuch beim Zahnarzt jeweils bis Ende Januar erfolgt. Die Gemeinde Rüegsau hat keinen Schulzahnarzt definiert. Die Eltern haben die freie Wahl, bei welchem Zahnarzt Sie die Kontrolle machen lassen wollen.

Kostenübernahme

Die obligatorische Kontrolle ist für alle Kinder der Schulen kostenlos, sofern der Zahnarzt nicht mehr als Fr. 30.- dafür in Rechnung stellt. Die Kosten für allfällige Behandlungen/Zahnreinigungen müssen die Eltern selbst tragen. Oft senden die Zahnärzte die Rechnung direkt an die Schule. Andernfalls können die Eltern die Rechnung auf der Schulverwaltung abgeben.

Bestätigung der Kontrolle

Die Schulverwaltung muss die schulärztlichen Untersuchungen der Kinder überprüfen. Daher verteilt sie jedes Jahr ein Bestätigungsschreiben. Die Eltern können nach dem Besuch beim Zahnarzt jedoch auch die Zahnkarte in der Schule abgeben. Sie erhalten diese anschliessend wieder zurück. Die Schule bewahrt keine Zahnkarten auf.

Infoblatt Schulzahnpflege ab 2024

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