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Raumvermietungen Schulanlage

Verordnung

Die Gemeinde Rüegsau hat in der "Verordnung über die Benützung von Schul- und Sportanlagen" die ausserschulische Benutzung und Vermietung sämtlicher Schulräume und Sportanlagen geregelt. Per 1.1.2016 ist eine neue Verordnung in Kraft.

Gesuch für die ordentliche Benützung von Schul- und Sportanlagen

Für jegliche Benutzung von Schulräumen, Turnhallen oder Sportanlagen, die nicht direkt durch den Unterricht benutzt werden, muss ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Alle Gesuche müssen auf dem ordentlichen Formular mindestens 30 Tage vor der beantragten Benutzung der Schulleitung Rüegsau eingereicht werden.

Gesuchsformular für die Einzelbenutzung von Schul- und Sportanlagen
Gesuchsformular für Halbjahres- oder Jahresbelegungen von Schul- und Sportanlagen
Hausordnung

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