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Schnupperlehren

Schnupperlehren sind ab dem 7. Schuljahr möglich und finden grundsätzlich ausserhalb der Schulzeit statt.

Dispensationen für Schnupperlehren im Rahmen der benötigten Zeit sind möglich, sofern diese nicht in der unterrichtsfreien Zeit gemacht werden können.

Das Dispensationsgesuch, welches Sie in der Rubrik "Formulare" herunterladen können, ist spätestens zwei Wochen vor Beginn der Schnupperzeit bei der Schulleitung einzureichen.

Die Dispensation wird im Beurteilungsbericht nicht eingetragen.