Raumbelegung
Verordnung
Die Gemeinde Rüegsau hat in der "Verordnung über die Benützung von Schul- und Sportanlagen" die ausserschulische Benutzung und Vermietung sämtlicher Schulräume und Sportanlagen geregelt, sie ist auf der Gemeinde einzusehen.
Für die Schule wichtige Artikel dieser Verordnung sind:
Art. 32 Alkoholverbot
In allen zum Schulareal gemäss Art. 1 gehörenden Räumen und Plätzen ist der Ausschank und der Konsum von Alkohol verboten.
Der Gemeinderat kann einheimischen Vereinen auf Gesuch hin Ausnahmen bewilligen. Näheres ist in der Verordnung geregelt.
Art. 35 Rauchverbot
In allen zum Schuareal gemäss Art. 1 gehörenden Räumen und Plätzen ist das Rauchen verboten.
Der Gemeinderat kann auf Gesuch hin Ausnahmen bewilligen.
Gesuch für die ordentliche Benützung von Schul- und Sportanlagen
Für jegliche Benutzung von Schulräumen, Turnhallen oder Sportanlagen, die nicht direkt durch den Unterricht benutzt werden, muss ein schriftliches Gesuch eingereicht werden.
Schulräume
Gesuche für die Benutzung von Schulräumen (Aula, Schulküche, Foyer, andere Räume) sind an die Schulleitung zu stellen. Sie können das entsprechende Gesuchsformular unter der Rubrik "Formulare" herunterladen.
Sportanlagen
Gesuche für die Benutzung einer Turnhalle in der Gemeinde oder der Aussensportanlage sind an den Hauswart in Rüegsauschachen zu stellen. Sie können das Gesuchsformular unter der Rubrik "Formulare" herunterladen.
Der Hauswart in Rüegsauschachen ist ebenfalls zuständig für die Abgabe von Schlüsseln.
Hauswart
Thomas Fankhauser
Primarschule
3415 Rüegsauschachen
Tel. 034 461 27 91
E-Mail: hauswartschachen@gmx.ch
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