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Dispensationen

Freie Halbtage
Pro Schuljahr kann jedes Kind fünf freie Schulhalbtage beziehen, diese können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden, unabhängig von anderen Absenzen oder Dispensationen. Die Lehrperson ist spätestens am Tag vor dem Bezug zu informieren. Die Eltern müssen keine Gründe angeben und die Abwesenheit wird nicht im Beurteilungsbericht eingetragen. Nicht bezogene Halbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.

Dispensationen und Absenzen
Seit 1. August 2007 ist die neue Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in Kraft, welche klar zwischen Absenzen und Dispensationen unterscheidet.

Absenzen sind Abwesenheiten vom Unterricht. Diese gelten als entschuldigt, wenn ein Kind krank ist, einen Unfall hat, bei Krankheit oder Todesfall in der Familie des Kindes oder bei schwierigen Schulwegverhältnissen infolge schlechter Witterung.
Vorhersehbare Absenzen können aus folgenden Gründen entschuldigt werden:
Arzt-, oder Zahnarztbesuch, Abklärungen, Wohnortwechsel, ärztlich verordnete Therapien.
Die Lehrperson ist rechtzeitig über die Absenz des Kindes zu informieren.

Dispensationen sind im Voraus zu planende Freistellungen für regelmässige oder für länger dauernde Abwesenheiten vom Unterricht. Für sämtliche Dispensationen müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten spätestens vier Wochen im Voraus ein schriftliches Gesuch bei der Schulleitung einreichen.

Familienferien bis höchstens zwei Wochen pro Schuljahr gelten als Dispensationsgrund, wenn aus beruflichen Gründen die Ferien des gesetzlichen Vertreters nicht mindestens vier Wochen mit den Schulferien zusammenfallen, oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist.

Unter der Rubrik "Formulare" können Sie ein Gesuchsformular für Dispensationen herunterladen und dieses bei der Schulleitung einreichen.

 
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